Die Verordnung
Eine Verordnung für eine Kur stellt Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin oder Hausarzt/Hausärztin bei Indikation aus. Stellen Sie die Verordnung möglichst frühzeitig Ihrer Krankenkasse zu, damit Sie die Kostenzusage vor Ihrem Aufenthalt erhalten.
Die Anmeldung
Anmelden können Sie sich jederzeit telefonisch. Stellen Sie uns die Kurverordnung und wenn möglich einen Arzt- oder Pflegebericht vor Ihrer Anreise zu. Treten Sie Ihre Kur nach einem Spitalaufenthalt an? Dann empfehlen wir Ihnen, die Anmeldung über den Sozialdienst des Spitals zu machen. Dieser erledigt alle administrativen Aufgaben direkt mit uns.
Die Kosten und Rechnungsstellung
Hotelkosten
- Die Bezahlung erfolgt vor Ort bei Ihrer Abreise
- Klären Sie vor Ihrem Aufenthalt ab, wie hoch die Beiträge Ihrer Krankenkasse für Unterkunft und Verpflegung sind. Diese richten sich individuell nach Ihrer Zusatzversicherung
Ambulante Pflege & Betreuung
- Sie erhalten die Rechnung per Post
Medizinische Bezüge & Leistungen
- Kassenpflichtige Medikamente werden durch die Apotheke direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Alle weiteren nicht-kassenpflichtigen Medikamente oder Bezüge werden Ihnen per Post in Rechnung gestellt.
Arztvisiten
- Die Rechnung wird Ihnen direkt von der Hirslanden Klinik St. Anna zugestellt
Physiotherapie
- Rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab
Pflege, Physiotherapie und Medikamente werden von der Grundversicherung rückvergütend übernommen. Sie bezahlen nur den Selbstbehalt und die Franchise. Wir behalten uns vor, im Falle einer Rückweisung die Rechnung an Sie zu stellen. Sollten Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, oder Ihre Wohnsitzgemeinde eine direkte Rechnungsstellung durch uns nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, Ihnen die Rechnung für die Restkostenfinanzierung weiterzuleiten.