Kur und Rehabilitation sind beides wichtige Bausteine für die Genesung nach einer Operation oder einer schweren Krankheit. Während beide Massnahmen darauf abzielen, Sie wieder fit für den Alltag zu machen, gibt es wesentliche Unterschiede. Diese betreffen vor allem die Frage, wer die Kosten übernimmt.
Die Rehabilitation ist ein stationärer Aufenthalt, der mittels Kostengutsprache durch Ihre Krankenkasse finanziert ist. Ein Reha-Aufenthalt findet in der Regel direkt nach einem Spitalaufenthalt statt und Sie werden einer Ihrem Reha-Ziel entsprechenden Klinik zugewiesen. Je nach Versicherungsklasse profitieren Sie von unterschiedlichen Hotellerie-Leistungen (analog einem Spitalaufenthalt) wie zum Beispiel einem Einzelzimmer oder freier Menuauswahl. Im Zentrum steht ein intensives Therapie-Programm sowohl in Gruppen als auch im Einzelsetting. Unsere Partnerin ZURZACH Care Rehaklinik Sonnmatt Luzern ist auf muskuloskelettale und neurologische Reha spezialisiert.
Ein Kuraufenthalt entspricht einem ambulanten Modell im Hotelumfeld. Sie entscheiden, in welchem qualifizierten Haus Sie die umfangreichen medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Hierzu braucht es eine ärztliche Kurverordnung. Diese regelt die ambulante Abrechnung der pflegerischen, therapeutischen und ärztlichen Leistungen mit Ihrer Krankenkasse. Sie tragen nur den Selbstbehalt und die allfällige Franchise.
Die Hotellerie-Leistungen wie Zimmer und Verpflegung bezahlen Sie grundsätzlich selber, da Sie das Hotel und die Zimmerkategorie auch selber aussuchen. Ihre Versicherungsklasse spielt im ambulanten Setting keine Rolle. Je nach Ihrem Versicherungsmodell (insbesondere Zusatzversicherungen), erhalten Sie einen Beitrag an Ihren Kuraufenthalt zurückerstattet. Klären Sie die enthaltenen Leistungen im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse. Der Unterstützungsbeitrag an einen Kuraufenthalt kann je nach Modell zwischen CHF 20 und CHF 200 pro Tag betragen.