Kuren in der Sonnmatt Luzern

Erholungskuren eignen sich als Nachbehandlungen von Krankheiten oder Operationen, wenn das selbstständige Wohnen zuhause noch nicht vollumfänglich möglich ist.

Privat und halbprivat versicherte Personen erhalten aus der Zusatzversicherung einen Kurbeitrag, welcher ihnen rückvergütend bezahlt wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Versicherung des Gastes und ist meist beschränkt auf 30 Tage pro Kalenderjahr.

Erholungskuren zählen nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Aus der obligatorischen Krankenversicherung besteht demnach kein Leistungsanspruch.

Die ärztliche Kurverordnung mit Diagnose, Kurdauer, Name des Kurhauses muss vor Kurbeginn bei der Krankenkasse und bei uns eintreffen. Die Kurverordnung stellt der behandelnde Arzt oder der Hausarzt aus.

Als Kurgast wohnen Sie in einem lichtdurchfluteten Hotelzimmer der Sonnmatt Luzern. Die Rechnung bezahlen Sie am Ende des Aufenthaltes. Für das Zimmer mit den Mahlzeiten, die Therapien, Arztvisiten und Medikamente sowie Leistungen des Pflegepersonals (Spitexleistungen) erhalten Sie Rückforderungsbelege zum Einsenden an die Krankenkasse.

Zimmerpreise für Gäste mit ärztlicher Verordnung [PDF]

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Ärztliche Verordnung für einen Kuraufenthalt [PDF] [ZIP]




Reservationsanfrage

Kontakt: Sonnmatt Luzern, Hemschlenstrasse, CH-6000 Luzern 15, Schweiz, T +41 (0)41 375 32 32

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